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Archive
nehmen eine wichtige kommunale Aufgabe wahr.
Sie
dienen der Rechtssicherung, der wissenschaftlichen, insbesondere
der regionalgeschichtlichen Forschung und sind damit ein
wichtiger Faktor im politischen und kulturellen Leben.
Im
Archivgut – dazu zählen Akten, Karten, Pläne, Risse,
Urkunden – spiegelt sich das Schicksal einzelner Menschen, der
Gesellschaft, ihrer Einrichtungen und Zivilisation wieder.
Es
ist klar ersichtlich, dass die kulturelle und historische
Bedeutung des Stadtarchivs gerade in jüngster Zeit zunahm.
Viele
Bürger zeigen ein historisches Interesse.
Aspekte
und Argumente des Denkmalschutzes, der städtischen Architektur,
der Sanierung, des Neubaus und die Klärung von Eigentumsfragen
bauen zunehmend auf den Rückgriff zum Fundus des Archivs.
Das
Stadtarchiv leistet auch für einzelne Bürger durch den
Nachweis rechtserheblicher Daten, z.B. bei der Klärung von
Renten-, Pensions- und Wiedergutmachungsansprüchen wertvolle
Hilfe.
Die
Bestände des Stadtarchivs sind vielfältig.
Hier
eine kleine Auswahl:
-
Stadtverordnentenversammlung/Rat
der Stadt
-
Bauakten
-
Zeitungs-
und Zeitschriftenbestände
-
Kartenbestand
Zu
erwähnen ist auch die Archivbibliothek mit einer umfangreichen
Gesetzblattsammlung. Die
Benutzung des Stadtarchivs ist durch eine Archiv- und
Benutzungsordnung geregelt. Das Recht der Benutzung steht allen,
die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, auf Antrag zu,
soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Ein
berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Nutzung zu
amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder
Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher
Belange begehrt wird.
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