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Ordnungsamt

Allg. Gefahrenabwehr

Gewerbewesen

Besondere Erlaubnis
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bedürftige Gewerbe
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und Märkte
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Verwaltung / Ordnungsamt / Gewerbewesen / Messen, Ausstellungen und Märkte
Unterlagen und Gebühren
Paragraphen Gewerbe weitere Unterlagen und Besonderheiten Gebühren
§ 69 Festsetzung eines Wochenmarktes, Spezialmarktes oder Jahrmarktes
Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt)
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
Art der anzubietenden Waren
Zahl und Zusammensetzung der Anbieter
Teilnahmebestimmungen
Lageplan
  Festsetzung einmalig (Gebühr richtet sich nach der Platzgröße)   25,00 Euro
bis 300,00 Euro
  Festsetzung für längere Zeiträume (Gebühr richtet sich nach der Platzgröße)   40,00 Euro
bis 500,00 Euro
Im Übrigen gilt die Dienstanweisung zur Festsetzung der Gebühren für den Bereich Gewerbe!
Weitere Aufgaben im Gewerbewesen:
Gewerbetreibende, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen
Überwachungsbedürftige Gewerbe
Reisegewerbe
Messen, Ausstellungen und Märkte
Gaststättengesetz
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