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Ordnungsamt |
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| Verwaltung / Ordnungsamt / Gewerbewesen
/ Reisegewerbe |
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| Paragraphen |
Gewerbe |
weitere
Unterlagen und Besonderheiten |
Gebühren |
| §
55 |
Reisegewerbekarte |
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Führungszeugnis
für Behörden (zu beantragen im
Einwohnermeldeamt) |
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Auskunft
aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen
im Einwohnermeldeamt) |
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steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt |
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2
Lichtbilder |
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200,00
Euro |
| §
56a |
Wanderlager |
Durchführung
ist 2 Wochen vorher unter Angabe von Ort und Zeit
der Veranstaltung, Name des Veranstalters und
desjenigen, für dessen Rechnung die Waren
vertrieben werden, Anschrift des Veranstalters und
Wortlaut und Art der Vorankündigung anzuzeigen |
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| §
60a |
Veranstalten
von Spielen / Spielhallen im Reisegewerbe |
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Unbedenklichkeitsbescheinigung
des LKA |
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Führungszeugnis
(Einwohnermeldeamt) |
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Auskunft
aus dem Gewerbezentralregister
(Einwohnermeldeamt) |
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100,00
Euro
bis 200,00 Euro |
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Im Übrigen gilt die
Dienstanweisung zur Festsetzung der Gebühren für den
Bereich Gewerbe! |
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| Weitere
Aufgaben im Gewerbewesen:
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