Wichtiger
Hinweis: Dieser Kommunikationsweg steht
ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur
Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit
diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder
Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht
werden können. Sollte Ihre Nachricht einen
entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.:
03907-71 62 20) oder auf dem Postwege unbedingt
erforderlich.
Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht
möglich ist, alle Eingaben, die per Email eingehen
auch auf elektronischen Wege zu beantworten, werden
die Nutzer des Email-Zugangs gebeten, neben der Email-Adresse
auch ihre Postanschrift anzugeben. |
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