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Verwaltungsorganisatorisch umfasst das Amt für Finanzwesen
die Verwaltung des Geldwesens der Gemeinde. Das betrifft die
Haushaltsplanung, die Einnahmebeschaffung, die Ausgaben sowie
die Verwaltung des Vermögens und der Schulden. Hierzu gehören
die Kämmerei, die Steuerverwaltung, die Kasse und die
Liegenschaftsverwaltung. |
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Die Kämmerei/Ämter ordnet die Annahme der der Gemeinde
zustehenden Einnahmen (Annahmeanordnungen) und die Auszahlungen
(Auszahlungsanordnungen) an. Die Kämmerei hat also grundsätzlich
allein das Recht über die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge
zu verfügen und die Pflicht, die Einhaltung des
Haushaltsplanes zu überwachen.
Die
Stadtkasse darf nur aufgrund der Anordnungen
der Kämmerei/Ämter tätig werden und hat kein Recht über den
Verwendungszweck der Geldmittel zu entscheiden.
Diese Trennung von Verfügungsgewalt und
Verwaltungsgewalt ist in der öffentlichen Verwaltung eingeführt,
um Sauberkeit und Ordnungsmäßigkeit der öffentlichen
Finanzwirtschaft zu sichern. |