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Der Flächennutzungsplan
wird für das ganze Gemeindegebiet einschließlich der
Ortsteile, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den
voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen
darstellt.
Er
stellt Planungsaussagen für die Zeitdauer von 10 – 15
Jahren dar, d. h. der Flächennutzungsplan zeigt Planungen
auf, die in diesem Zeitraum begonnen bzw. durchgeführt
werden können.
Der Flächennutzungsplan
ist jedoch vom Grundsatz her kein Instrument, der Aussagen
über den Zeitpunkt der Verwirklichung von Planvorhaben
macht und damit keine Prioritäten in der zeitlichen Abfolge
für die Durchführung setzt.
Aus dem
Flächennutzungsplan können unmittelbar keine Rechte
für die Bebauung von Grundstücken abgeleitet werden. Er lässt
jedoch Schlussfolgerungen zu, welche Rechtsbindungen bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen zu erwarten sind.
Flächennutzungsplan
der Stadt Gardelegen
vom Januar 1998
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rechtskräftig seit |
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09.04.1998 |
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1. Änderung des Flächennutzungsplanes
vom |
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August 2001 |
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rechtskräftig seit |
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02.07.2002 |
| - |
2.
Änderung des Flächennutzungsplanes |
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in
Vorbereitung |
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