Der Flächennutzungsplan der Stadt Gardelegen

Der Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet einschließlich der Ortsteile, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darstellt.

Er stellt Planungsaussagen für die Zeitdauer von 10 – 15 Jahren dar, d. h. der Flächennutzungsplan zeigt Planungen auf, die in diesem Zeitraum begonnen bzw. durchgeführt werden können.

Der Flächennutzungsplan ist jedoch vom Grundsatz her kein Instrument, der Aussagen über den Zeitpunkt der Verwirklichung von Planvorhaben macht und damit keine Prioritäten in der zeitlichen Abfolge für die Durchführung setzt.

Aus dem Flächennutzungsplan können unmittelbar keine Rechte für die Bebauung von Grundstücken abgeleitet werden. Er lässt jedoch Schlussfolgerungen zu, welche Rechtsbindungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu erwarten sind.

Flächennutzungsplan der Stadt Gardelegen
vom Januar 1998

- rechtskräftig seit 09.04.1998
- 1. Änderung des Flächennutzungsplanes vom August 2001
- rechtskräftig seit 02.07.2002
- 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in Vorbereitung