Wir sagen Ihnen, welche Maßnahmen erforderlich werden.
Wir geben Ihnen Auskunft, welches Verfahren für Ihr Vorhaben in Frage kommt, d. h
ist ein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 77 Abs. 1 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) erforderlich
kommt der § 68 Abs. 1 der Bauordnung LSA Baugenehmigungsfreistellung zur Anwendung
Startseite | Stadtrat | Verwaltung | Geschichte | Wirtschaft | Tourismus | Kalender | Vereine | Gästebuch | Kontakt | Linkliste
Impressum | Nutzungsbedingungen