28.07.2010
Kreis untersagt Bau eines Notausganges
Rathauskeller kann weiter besichtigt werden – aber ohne gastromomische Versorgung
Der Landkreis hat den Antrag der Stadt, einen Notausgang aus dem Rathauskeller zu bauen, abgelehnt. Damit wird es keine gastronomische Nutzung der Gewölberäume unter dem Rathaus geben können – auch nicht an zwei oder drei Tagen im Jahr etwa während des Hansefestes. Möglich bleibt aber eine kurzfristige Nutzung für Veranstaltungen ohne gastromische Versorgung mit einer Begrenzung der Besucherzahl, möglich bleiben auch Besichtigungen bei Stadtführungen.
Das Thema wurde seit Jahren immer wieder in den Ratsgremien angesprochen und diskutiert: Sollte der Rathauskeller einen Notausgang erhalten oder nicht? Der ist zwingend notwendig, wenn der Keller gastronomisch genutzt werden sollte. Im Zuge der Rathaussanierung war der Notausgang erneut Thema, die Stadt stellte schließlich im Februar 2008 einen Bauantrag. Der wurde nun vom Altmarkkreis abschlägig beschieden.
Sowohl aus bauordnerischen Gesichtspunkten als auch aus Gründen des Denkmalschutzes sei ein Notausgang, wie er von der Stadt geplant worden war, nicht zulässig und nicht genehmigungsfähig, schreibt der Landkreis. Der Notausgang sollte von einem kleinen Kellerraum über eine Treppe in einem vorhandenen Abstellraum im Erdgeschoss des Hauses führen, von dem aus die Besucher über eine Tür unter den Kolonnaden ins Freie gelangen könnten. Das Tonnengewölbe des Kellers müsste dabei durchbrochen werden. Die Stadt hatte mit 60 Plätzen im Keller gerechnet.
Doch gleich mehrere Gründe sprechen gegen das Vorhaben. Unter anderem könnten im Brandfall beide Treppen verraucht werden, “eine erschwerte Benutzbarkeit bis Nichtbenutzbarkeit dieser Rettungswege ist nicht auszuschließen”, heißt es im Schreiben des Landkreises. Der beanstandete auch Passagen im von der Stadt vorgelegten Brandschutzkonzept. So sollte auf eine Rauchableitung verzichtet werden, stattdessen sollten bei Veranstaltungen Brandwachen der Feuerwehr vorgehalten werden. Dieser “Kompensationsmaßnahme” stimmte der Kreis nicht zu: Wie eine Rauchabzug durch Brandwachen ersetzt werden sollte, war ihm nicht ersichtlich.
Doch auch aus denkmalrechtlichen Gründen versagte der Landkreis seine Zustimmung. Die Stadt plante nicht nur den Bau des Notausganges, sondern auch Entwässerungs- und Wasserleitungen im Keller. Es handele sich “um eine erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalqualität”, da sich die Maßnahmen “teilweise zerstörend auf die älteste im Kellerbereich nachgewiesene Bausubstanz auswirken”. Zudem sei von der Stadt kein Nachweis der Standsicherheit erbracht worden, obwohl der gefordert gewesen sei.
Ein Eingriff in ein Kulturdenkmal sei zu genehmigen, wenn er aus nachgewiesenen wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse liege, ein überwiegendes öffentliches Interesse anderer Art den Eingriff verlange oder die unveränderte Erhaltung des Kulturdenkmals den Eigentümer unzumutbar belaste. Keiner dieser Gründe liege nach Ansicht des Landkreises vor.
Der Kreis betont, dass es im Rahmen von Stadtführungen auch weiterhin möglich sein werde, den Keller zu besichtigen, weil dabei die Zahl der Personen sehr einfach begrenzt werden könnte, “um bei Gefahr eine Evakuierung gewährleisten zu können”.
Der Kreis weist auch auf die Nutzung des Kellers als Gefängnis durch die Sowjetarmee nach dem Zweiten Weltkrieg hin. Diese Nutzung werde neben den erhaltenen, blechbeschlagenen Zellentüren durch Ritzungen in den Fassungsoberflächen, Stift- und Bleistiftaufschriften und Zeichnungen belegt. Die gut erhaltenen Schriftzüge datierten aus den Jahren 1945 bis 1948.
Der Landkreis weiter: “Der Rathauskeller ist ein sehr seltenes Dokument, das die bau-, kultur- und stadtgeschichtliche Entwicklung der Hansestadt im Allgemeinen und des Rathauses im Besonderen vom Mittelalter in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und darüber hinaus veranschaulicht. Die zerstörenden Eingriffe in die Bausubstanz betreffen gerade den mittelalterlichen Raum mit den ältesten erhaltenen Strukturen des Rathauses und greifen zudem in archäologisch relevante Schichten ein.”
Der Bauausschuss soll sich nun mit der Ablehnung des Landkreises befassen. Das beschloss der Rat am Montag.
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