03.02.2010

Hortbrand in Jävenitz: Brandstifter sollen mit Arbeitsstunden erzogen werden

Ergebnis einer 'Kokelei': Der Jävenitzer Hort nach dem Brand.

Ergebnis einer 'Kokelei': Der Jävenitzer Hort nach dem Brand.

“Das war cool, irgendwie!”

Das deutsche Strafrecht, zuweilen ist es nicht so einfach zu verstehen. Vor allem ums Strafmaß drehen sich an Kneipentischen – und nicht nur da – oft die wildesten Diskussionen. Warum, fragen sich Laien, wird hier so hart und dort so mildes Recht gesprochen? Da verstehe einer die Richter. Das Urteil, das gestern im Gardelegener Amtsgericht gesprochen wurde, gehört möglicherweise auch in diese Kategorie.

Zwei Urteile und einen Freispruch verkündet Strafrichter Axel Bormann gestern im großen Saal des Gardelegener Amtsgerichtes. Das Strafmaß, das er mit den beiden Schöffen für die beiden verurteilten jungen Männer festlegt, ist nichts Besonderes: 100 beziehungsweise 200 Sozialarbeitsstunden. Unspektakulär möchte man meinen.

Die Taten indes waren es nicht.

Die drei Männer, die da gestern auf der Anklagebank neben ihren jeweiligen Strafverteidigern sitzen, sind jene, die vor rund einem Jahr, genauer in der Nacht zum 11. Januar 2009, mit einem kleinen blauen Polo zur Jävenitzer Grundschule gefahren waren. Dort war dann in den frühen Morgenstunden ein Papiercontainer, kurze Zeit später das Hortgebäude in Flammen aufgegangen. Der Großbrand hält in jener Nacht 64 Kameraden aus Jävenitz, Kloster Neuendorf, Hottendorf, Badel und Gardelegen stundenlang in Atem. Die Retter können glücklicherweise den Übergriff auf die Schule verhindern. Der Schaden ist dennoch immens.

Genau wie der, der etwa zwei Wochen zuvor einem privaten Betreiber mobiler Bordelle entstanden war. In jener Nacht am 31. Dezember 2008 waren zwei seiner Wohnmobile, die zu dieser Zeit an der B71 nahe Letzlingen und an der B188 nahe Gardelegen parkten, vollkommen ausgebrannt. Zwei Taten, die den beiden 19-jährigen Hauptangeklagten gestern ebenfalls zur Last gelegt wurden.

Sie sind es auch, deren Erinnerungen Axel Bormann an diesem Morgen als Erstes abfragt. Denn obwohl sie sich eigentlich nicht äußern müssen, wollen sie umfänglich aussagen. Eine weise Entscheidung. Sowohl Richter als auch Staatsanwalt werden das später als Einsicht deuten und in der Strafbemessung berücksichtigen. Zugute kommt den beiden Algenstedtern ebenfalls, dass sie die begangenen Taten einräumen und nicht versuchen, sich hinauszuwinden.

Die Nacht zum 31. Dezember 2008, so beschreibt einer der beiden – ein ausgebildeter Hochbaufacharbeiter -, habe damals mit einer Fahrt “zu Mac Donalds” begonnen. Vorbei an einem der bewussten Wohnmobile, das zwischen Letzlingen und Gardelegen parkte. Und schon auf dem Hinweg nach Haldensleben habe man beschlossen, “da auf dem Heimweg mal reinzugucken”. Dabei sei es ihnen natürlich nicht um einen Besuch der Dame gegangen, die dort auf Kundschaft warte, versichert er dem Richter auf Nachfrage. Er sei auch ohnehin der Meinung, dass “so’ n Wagen da” nicht in die “schöne Landschaft” passe.

“Wir wollten einfach nur mal gucken, wie so ein Ding von innen aussieht”, beschreibt es wenig später sein Mittäter. Sein Kumpel hätte die Scheibe des Wohnwagens eingeschlagen, dann hätten sie sich darin umgesehen. Ein Lichterschlauch und zwei Handlampen wechselten den Besitzer. Und dann hatte der gelernte Facharbeiter für Kreislauf- und Abfallwirtschaft schließlich die Idee, das Fahrzeug anzuzünden.

“Warum?”, will der Richter wissen. “Einfach so. Wir wollten Action machen. Es ging eigentlich gar nicht um das Feuer selbst, sondern darum, dass die Feuerwehr kommt”, erinnert sich der Algenstedter. Und: “Das war cool, irgendwie!”

Spätestens bei dieser Bemerkung atmet einer der Besucher im Saal hörbar durch. Es ist Wolfgang Hein, damals wie heute Wehrleiter der Stadt Gardelegen und als solcher in den frühen Morgenstunden des letzten Tages 2008 mit im Einsatz. Damals allerdings ahnt er vermutlich nicht, wie nah er den Brandstiftern ist. Beide junge Männer hatten den Brandort nach der Kokelei zwar ziemlich schnell verlassen. Waren nach kurzer Zeit aber wieder dorthin zurückgekehrt, um der Feuerwehr aus sicherer Entfernung beim Löschen zuzusehen: Kameraden aus Letzlingen, Wannefeld, Roxförde und Gardelegen, deren Nachtruhe gegen 1 Uhr beendet ist.

Für die Gardelegener indes ist es noch nicht der letzte Einsatz. Etwa zwei Stunden später nämlich brennt an der B 188, gegenüber der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, das nächste Wohnmobil. Auch hier müssen die hansestädtischen Retter zum Löschen raus. Auch hier ist Brandstiftung die Ursache, so viel ist sicher.

Sicher seit gestern ist auch: Wieder sind die beiden Algenstedter die Urheber. Wenn auch nur einer von ihnen die Tat selbst ausführt.

Der junge Mann, der das Feuerzeug an die Sitze der Wohnmobile hielt, er ist am Ende auch derjenige, der am 10. Januar den entscheidenden Funken zündet. Mit dabei ist wieder sein gleichaltriger Kumpel aus dem selben Dorf.

Im Anklage-Boot, und in der Tatnacht im selben Auto sitzt diesmal allerdings auch noch ein Dritter: Der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Schüler mit Wohnsitz in Kassieck “unternimmt” nach eigenen Angaben des Öfteren mal was mit den beiden Kumpels aus Algenstedt. Der letzte gemeinsame Ausflug bringt ihn ebenfalls vor den Kadi.

Alle drei Männer fahren in dieser Nacht nämlich “einfach so” durch die Gegend. Dass sie schließlich vor der Jävenitzer Grundschule landen – hier sind alle drei einmal zur Schule gegangen -, ist vielleicht Zufall, vielleicht geplant. Genau kann das wohl keiner sagen, so Richter Axel Bormann später.

Fest steht aber: Hier angekommen steigt der junge Bauarbeiter aus dem Auto, klettert über den Zaun auf das Schulgelände, wirft ein brennendes Stück Papier in einen Container, der ganz nahe an der Mauer zum Hortgebäude steht, und kehrt zu seinen Kumpanen zurück. Minuten später sieht der Jüngste zwar “leichte kleine Flammen”. Später aber nur noch “leichten Rauch”. Die beiden Algenstedter nehmen nach eigener Aussage nicht einmal diesen wahr. In der Annahme, dass sich das Feuer von selbst gelöscht habe, verlassen sie schließlich den Parkplatz vor der Schule und verbringen eine ruhige Nacht im elterlichen Haus. Erst am nächsten Morgen dann kommt für den Kassiecker Schüler und die Algenstedter Auszubildenden die Nachricht aus dem Radio: Der Hort ist komplett ausgebrannt und nicht mehr nutzbar. Ein Schock für alle, so die drei Angeklagten einhellig.

Schockiert sind gestern aber auch noch andere im Saal. Neben Wehrleiter Wolfgang Hein sind das vor allem die Eltern der jungen Männer, die sich die Aussagen ihrer Söhne mit anhören. Fünf gestandene Erwachsene, die augenscheinlich bis dahin alles richtig gemacht hatten mit der Erziehung ihrer Jungs. Von “ordentlichen Elternhäusern” spricht der Jugendgerichtshelfer. Alle Drei können einen Schulabschluss nachweisen, zwei eine abgeschlossene Ausbildung, der dritte eine Lehrstelle. Alles Eigenschaften, die für die drei jungen Männer sprechen.

Auch der Staatsanwalt kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine “schädlichen Neigungen” mehr erkennen. Zudem ist der Ankläger genau so wie der Jugendgerichtshelfer davon überzeugt, dass auf alle drei Angeklagten das Jugendstrafrecht anzuwenden sei. Keiner sei selbstständig genug, um als erwachsen zu gelten. Und so beantragt er schließlich weder Freiheits- noch Arreststrafen, sondern Sozialarbeitsstunden und Geldbußen.

Die drei Strafverteidiger weisen zudem auf mildernde Faktoren hin. So sei ihr Mandant nur an einer der Taten maßgeblich beteiligt gewesen, betont die Anwältin des Facharbeiters für Abfallwirtschaft.

Der Verteidiger des Baufacharbeiters sieht keinen Beweis dafür, dass seinem Mandanten das Risiko eines Gebäudebrandes bewusst war.

Der Anwalt des jungen Kassieckers beantragt schließlich Freispruch für seinen Mandanten, da dieser stark alkoholisiert gewesen sei.

Letzterem folgt dann auch das Gericht. Bormann und beide Schöffen sprechen den künftigen Betonbauer von jeder Schuld frei.

Für die beiden Brandstifter hingegen gibt es Urteile: 200 Sozialstunden für den jungen Mann, der in allen drei Fällen das Feuerzeug bediente. 100 Stunden für seinen Freund, der zumindest bei den beiden Wohnwagenbränden maßgeblich beteiligt war. Insgesamt 300 Stunden Arbeit also, als Sühne für Taten mit einem so immensen Schaden.

“Manchmal”, sagt Richter Axel Bormann, “ist so ein Urteil in der Öffentlichkeit nicht zu verstehen.” Das Jugendstrafrecht solle jedoch nicht bestrafen, sondern erziehen. Insofern sei das Urteil angemessen.

Wenn sie die Sozialstunden abgeleistet haben, erwartet die 19-Jährigen allerdings noch etwas anderes: Die Schadensersatzforderungen für zwei Wohnwagen und einen Schulhort stehen nämlich noch aus. “Ich rate Ihnen schon mal, den einen oder anderen Spargroschen beiseite zu legen”, so Bormann.

Quelle: Altmark Zeitung | Autor & Foto: G. Biermann