STÄRKEN VOR ORT 2010

Für die Hansestadt Gardelegen

Stärken vor Ort

Was ist STÄRKEN VOR ORT?

Das Programm STÄRKEN VOR ORT des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll die sozialen und beruflichen Perspektiven vor allem junger Menschen und Frauen in benachteiligten Stadtgebieten und strukturschwachen ländlichen Gebieten verbessern. Es setzt dabei auf kleine lokale Initiativen, Organisationen und viel zivilgesellschaftliches Enga-gement und unterstützt lokale Vorhaben.
Nach einem sehr erfolgreichen Start im Jahr 2009 unterstützt die Hansestadt Gardelegen auch in diesem Jahr über das Förderprogramm STÄRKEN vor Ort Vorhaben, die sich gezielt mit sozial benachteiligten oder behinderten Menschen, mit der Integration von Migranten, der Gleichstellung der Geschlechter und dem Bildungsbereich befassten.

Wer kann ein Mikroprojekt beantragen?

Träger eines Mikroprojektes können Vereine, Unternehmen, Verbände, Kirchenverbände und natürlich auch Einzelpersonen (z.B. Existenzgründerinnen) sein, die in der Hansestadt Garde-legen ansässig sind. Bevorzugt werden Träger gefördert, die bisher keine Mittel aus dem Eu-ropäischen Sozialfonds (ESF) erhielten.

Welche Inhalte können gefördert werden?

STÄRKEN VOR ORT wird aus dem ESF der Europäischen Union (EU) kofinanziert. Der ESF ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unterneh-mergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investition in die Humanressourcen. Entsprechend sollen mit STÄRKEN VOR ORT gezielt Wege geebnet werden zur Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Men-schen und Frauen mit Problemen beim (Wieder-)Einstieg in das Erwerbsleben; beschäfti-gungswirksame Potenziale hier vor Ort aktiviert werden, die durch zentrale Förderprogram-me wie die Regelförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) bisher nicht erreicht wurden. Konkret können über STÄRKEN VOR ORT Projekte gefördert werden, die sich folgenden vier Kategorien zuordnen lassen:

  • Unterstützung der schulischen, sozialen & beruflichen Integration von Jugendlichen,
  • Unterstützung der sozialen & beruflichen Integration von Frauen,
  • Verbesserung des sozialen Klimas durch Förderung der Teilhabe, Chancengleichheit & sozialen Integration
  • „Alles für mehr Beschäftigung“.

Die Projektdurchführung muss im Stadtgebiet der Hansestadt Gardelegen (inkl. der Ortschaf-ten Algenstedt, Berge, Hemstedt, Kloster Neuendorf, Jeseritz, Potzehne, Roxförde, Schen-kenhorst, Wannefeld, Wiepke und Zichtau) liegen/erfolgen.

Welche Kosten können erstattet werden?

Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben. Personalausgaben müssen abgrenzbar und projektbezogen sein. Ausrüstungs- und Investitionsgüter können nur bis zur Höhe von 150 € gefördert werden. Baumaßnahmen sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von bis zu 10.000 € werden geeignete Mikropro-jekte angeregt und unterstützt. Eine Kofinanzierung ist nicht vorgesehen. Es stehen 2010 in der Hansestadt Gardelegen 80.000 € für Mikroprojekte zur Verfügung. Grundsätzlich ausge-schlossen sind die Förderung bereits laufender Projekte und die finanzielle Aufstockung grö-ßerer Vorhaben.

Wo kann man sich für eine Förderung bewerben?

Bewerbungen für die Förderung eines Mikroprojektes können über das Hauptamt der Hanse-stadt Gardelegen gestellt werden:

Koordinierungsstelle der Hansestadt Gardelegen
c/o Hauptamt
z.H. Frau Bauer
Rudolf-Breitscheid-Straße 3
39638 Gardelegen
Tel.: 03907/716130
Fax.: 03907/716111
Email: klaus.richter@gardelegen.info
Internet: www.gardelegen.info

Hier können Sie sich das Antragsformular herunter laden, am Rechner gleich ausfüllen und ausdrucken!

Um das Formular lesen zu können, brauchen Sie den kostenfreien
ADOBE® Acrobat® Reader® der Version 8 oder 9!

Hier können Sie den ADOBE® Acrobat® Reader® downloaden >>

Welche Fristen sind zu beachten?

Interessierte wenden sich bitte an das Hauptamt der Hansestadt Gardelegen, das bis 11.2.2010 für die Beratung Interessierter – nach Terminvereinbarung – eine „STÄRKEN-Sprechstunde“ anbietet:

Abgabeschluss für die Projektskizzen ist der 01.03.2010!

Beginn der Förderung/Maßnahme ist bereits ab 1.4.2010 möglich, alle Vorhaben müssen spätestens bis spätestens 31.12.2010 abgeschlossen sein.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung über eine Förderung wird durch einen Begleitausschuss im März auf lokaler Ebene getroffen. Der programmbezogene Ausschuss besteht aus VertreterInnen der Ziel-gruppen, regionaler Netzwerke, der beteiligten Ämter und der Kommunalpolitik. Er wird in seiner Entscheidungsfindung durch die lokale Koordinierungsstelle sowie die intermediäre Agentur EBB InnoKomp GmbH begleitet.

Gefördert von: