Kämmerei
Verwaltungsorganisatorisch umfasst das Amt für Finanzwesen die Verwaltung des Geldwesens der Gemeinde. Das betrifft die Haushaltsplanung, die Einnahmebeschaffung, die Ausgaben sowie die Verwaltung des Vermögens und der Schulden. Hierzu gehören die Kämmerei, die Steuerverwaltung, die Kasse und die Liegenschaftsverwaltung.
Kämmerei
Die Kämmerei/Ämter ordnet die Annahme der der Gemeinde zustehenden Einnahmen (Annahmeanordnungen) und die Auszahlungen (Auszahlungsanordnungen) an. Die Kämmerei hat also grundsätzlich allein das Recht über die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge zu verfügen und die Pflicht, die Einhaltung des Haushaltsplanes zu überwachen.
Die Stadtkasse darf nur aufgrund der Anordnungen der Kämmerei/Ämter tätig werden und hat kein Recht über den Verwendungszweck der Geldmittel zu entscheiden.
Diese Trennung von Verfügungsgewalt und Verwaltungsgewalt ist in der öffentlichen Verwaltung eingeführt, um Sauberkeit und Ordnungsmäßigkeit der öffentlichen Finanzwirtschaft zu sichern.